In einem gemeinsamen Ermittlungskomplex der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Eingreifreserve - und des Hessischen Landeskriminalamtes wegen der hessenweiten Sprengung von Geldautomaten haben Einsatzkräfte des Hessischen Landeskriminalamtes, der Polizeipräsidien Frankfurt am Main und Südosthessen, darunter Spezialkräfte, am heutigen Tage, 28.05.2020, in Offenbach einen 24-jährigen Beschuldigten festgenommen, der u.a. des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion dringend verdächtig ist. Ferner wurden gegen insgesamt drei weitere Beschuldigte Durchsuchungsbeschlüsse im Raum Offenbach vollstreckt.
Den vier beschuldigten Männern im Alter von 22 bis 26 Jahren liegt zur Last, gemeinschaftlich handelnd am frühen Morgen des 28.10.2019 einen Geldautomaten in Bad Vilbel durch Einleitung eines Gasgemisches und anschließende Zündung zur Explosion gebracht zu haben, um das darin befindliche Bargeld zu entwenden. Der Geldautomat hielt der Sprengung jedoch Stand, sodass die Beschuldigten kein Bargeld erbeuteten.
Der 24-jährige Hauptbeschuldigte ist türkischer Staatsangehöriger und verfügt nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen über keinen festen Wohnsitz. Daher beantragte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main am 22.05.2020 beim Amtsgericht Frankfurt den Erlass eines Haftbefehls wegen des Haftgrundes der Fluchtgefahr, der vom Ermittlungsrichter am 26.05.2020 erlassen wurde. Der Beschuldigte konnte am heutigen Tag durch Spezialkräfte festgenommen werden. Er wird im Laufe des heutigen Tages dem Haftrichter des Amtsgericht Frankfurt zur Verkündung des Haftbefehls vorgeführt werden. Bei der Durchsuchung der Räumlichkeiten der drei Mitbeschuldigten konnte um-fangreiches Beweismaterial, u.a. Sprengutensilien sowie Datenträger, sichergestellt werden. Die Auswertung der Beweismittel sowie die weiteren Ermittlungen dauern an.
Presseanfragen richten Sie bitte an die Pressestelle der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main.
Hintergrund zum Kriminalitätsphänomen "Sprengungen von Geldausgabeautomaten":
Das Kriminalitätsphänomen "Sprengungen von Geldausgabeautomaten" ist neben der europa-und bundesweiten Ausbreitung auch in Hessen seit mehreren Jahren feststellbar.
Sowohl überregional, als auch regional agierende Täter und Tätergruppen, versuchen durch Sprengen von Geldautomaten Bargeld zu erlangen. Die Sprengungen werden üblicherweise mit Hilfe eines Gas-/Sauerstoffgemischs herbeigeführt, weshalb die Tatausführung für alle - Unbeteiligte, Einsatzkräfte und auch die ausführenden Täter - eine hohe Gefahr birgt. In der Vergangenheit kam es bereits zu er-heblichen Sach- und Gebäudeschäden.
In 2019 erfasste die hessische Polizei insgesamt 53 Fälle des Sprengens von Geldausgabeautomaten, wobei lediglich in 15 Fällen tatsächlich Bargeld erbeutet wurde. Es konnten 10 Beschuldigte in unmittelbarem Zusammenhang mit den Taten vorläufig festgenommen werden.
Im laufenden Jahr 2020 erfasste die hessische Polizei bislang 13 Geldautomatensprengungen. Lediglich zwei dieser Taten waren erfolgreich.
Die Ermittlungen in diesem Kriminalitätsphänomen gestalten sich regelmäßig hoch komplex, personal- und zeitintensiv. Deshalb wurde im Frühjahr 2019 eigens eine spezielle Ermittlungsgruppe im Hessischen Landeskriminalamt eingerichtet. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Eingreifreserve - und das Hessische Landeskriminalamt werden auch weiterhin in diesem Deliktsfeld eng zusammenarbeiten. Es ist den beteiligten Behörden auch und gerade aufgrund der abstrakt hohen Gefährlichkeit der Taten ein Anliegen, diesem Phänomen effektiv und nachhaltig entgegenzutreten.
Informationen zur Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt:
Die im April 2000 gegründete Eingreifreserve besteht aus einem Leitenden Oberstaatsanwalt (Abtei-lungsleiter), zwei Oberstaatsanwälten, sechs Staatsanwältinnen/Staatsanwälten sowie einem Wirt-schaftsreferenten und einem Sekretariat. Sie ist organisatorisch eine eigenständige Abteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main.
Die Eingreifreserve unterstützt die landgerichtlichen Staatsanwaltschaften verfahrensbezogen. Über den Einsatz der Eingreifreserve entscheidet der Generalstaatsanwalt durch Zuweisung von Ermittlungsverfahren nach § 145 Abs. 1 GVG.
Schwerpunkte der Arbeit der Eingreifreserve sind Verfahren aus folgenden Deliktsbereichen:
- Organisierte und bandenmäßige Steuerstraftaten - Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen - Sonstige Wirtschaftskriminalität - Organisierte Kriminalität - Ermittlungsintensive Kapitaldelikte - Sammelverfahren und umfangreichere Verfahren aus dem Bereich der Allgemeinkriminalität - Verfahrenskomplexe mit regional übergreifenden örtlichen Zuständigkeitsschwerpunkten und internationalen Bezügen - jeweils unter Einbeziehung von Finanzermittlungen und Vermögensabschöpfung
Rückfragen bitte an:
Hessisches Landeskriminalamt
Virginie Wegner
Telefon: 0611/83-8310
E-Mail: pressestelle.hlka@polizei.hessen.de
http://www.polizei.hessen.de
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main
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Zeil 42
60313 Frankfurt am Main
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