Ennepe-Ruhr-Kreis- Verkehrsunfallflucht – kein Kavaliersdelikt

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Jeder Schaden am eigenen Pkw ist unheimlich ärgerlich, besonders wenn sich der Täter vom Unfallort entfernt hat, ohne sich zu melden. Die Verkehrsunfallflucht ist aber, selbst bei kleinsten Schäden, nicht nur ärgerlich, sondern auch eine Straftat, die von der Polizei und der Staatsanwaltschaft verfolgt wird. Ist der Unfallgegner vor Ort, kann der Schaden auch ohne Polizei geregelt werden. Hat man einen parkenden Pkw beschädigt und der Geschädigte ist nicht vor Ort, muss die Polizei gerufen werden.

Sollten sie ein Fahrzeug oder einen anderen Gegenstand beschädigt haben, müssen Sie den Schaden regulieren! Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht in keinem Fall aus!

Riskieren Sie nicht: § Führerscheinentzug § hohe Geldstrafen § Verlust des Versicherungsschutzes

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis
Pressestelle
Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis
Telefon: 02336/9166-2120 o. Mobil 0174/6310227
Fax: 02336/9166-2199
E-Mail: pressestelle.ennepe-ruhr-kreis@polizei.nrw.de