Fahren ohne Fahrerlaubnis und Pflichtversicherung

Auf ihrem Weg durch Wismar Wendorf stellte eine Streifenwagenbesatzung des örtlichen Polizeihauptrevieres einen 26-jährigen Mann fahrenderweise im öffentlichen Verkehrsraum auf einem sogenannten Pit-Bike fest. Sie hielten das nicht zulassungsfähige, mit einem 125 ccm großen Motor ausgestattete Zweirad an und unterzogen den deutschen Fahrer einer Verkehrskontrolle. Dabei konnte der Mann weder eine Zulassung noch einen Führerschein vorlegen. Die Polizisten nahmen eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und gegen die Abgabenordnung auf.

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