Raub auf karitative Einrichtung aufgeklärt – Verdächtiger in Haft (Dettingen/Erms)

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen:

Nachtrag zur Pressemitteilung vom 13.05.2020/12.13 Uhr

Der Raubüberfall auf eine karitative Einrichtung in Dettingen, der sich in der Nacht zum 13. Mai 2020 ereignet hat, ist aufgeklärt. Beamte des Kriminalkommissariats Reutlingen nahmen nach intensiven Ermittlungen am Dienstag einen 25-Jährigen aus einer Reutlinger Kreisgemeinde unter dringendem Tatverdacht vorläufig fest. Zwischenzeitlich befindet sich der geständige Beschuldigte in Untersuchungshaft.

Wie bereits berichtet, hatte ein zunächst unbekannter, maskierter und mit einer Pistole bewaffneter Täter in der Nacht zum 13. Mai 2020, gegen 0.30 Uhr, an der Eingangstür einer Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderung geklingelt und die allein anwesende Nachtschwester in ein Zimmer gedrängt. Bevor er die Büroräume nach Bargeld durchsuchte, fesselte er die Frau. Mit mehreren Geldkassetten und einem - wie sich später herausstellte - insgesamt vierstelligen Bargeldbetrag flüchtete der Unbekannte. Die 66-jährige Nachtschwester konnte sich unverletzt aus der Fesselung befreien und die Polizei alarmieren. Eine Fahndung mit mehreren Streifenwagenbesatzungen und einem Polizeihubschrauber verlief zunächst erfolglos.

Aufgrund des Vorgehens des Täters war in Betracht zu ziehen, dass dieser über gewisse Kenntnisse über die Abläufe in der Einrichtung verfügt haben dürfte. Im Zuge der weiteren Ermittlungen geriet der 25-Jährige, der in der Einrichtung beschäftigt war und sich in einer angespannten, finanziellen Lage befand, ins Visier der Kriminalpolizei. Nach und nach erhärtete sich der Tatverdacht immer mehr. Mit den polizeilichen Ermittlungsergebnissen konfrontiert, gestand der Beschuldigte am Dienstag, den Überfall begangen zu haben, und übergab den Ermittlern auch die mutmaßlich bei der Tat getragene Kleidung, die geraubten Geldkassen, einen Restbetrag aus der Beute und eine eigenen Angaben zufolge bei der Tat verwendete Softairpistole. Der 25-jährige Deutsche muss sich nun wegen schweren Raubes verantworten.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Tübingen wurde der Beschuldigte am Mittwoch beim Amtsgericht Tübingen dem Haftrichter vorgeführt. Dieser ordnete die Untersuchungshaft an. (ak)

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