Diesmal ging es in die Justizvollzugsanstalt

Am Mittwoch den 27.05.2020 hatte ein 45-jähriger Mann aus Niedersachsen noch Glück gehabt. Nachdem er ohne Fahrschein in der S-Bahn von Warnemünde nach Rostock angetroffen und die Bundespolizei zur Personalienfeststellung herbeigerufen wurde, stellten diese fest, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen des Erschleichens von Leistungen vorlag. Demnach hätte er 600,- Euro vor Ort zahlen oder eine 60-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen müssen. Obwohl er die Zahlung nicht tätigen konnte, blieb ihm auf Entscheidung der Staatsanwaltschaft die Verbüßung der Haftstrafe vorerst erspart. Unabhängig hiervon blieb der Haftbefehl weiterhin bestandskräftig. Doch einen Tag später hatte er nicht so viel Glück. Erneut fiel er bei der Fahrkartenkontrolle ohne Fahrschein auf. Der Zugbegleiter des IC 2211 von Stralsund nach Rostock verständigte die Bundespolizisten, welche den Mann am Hauptbahnhof in Rostock in Empfang nahmen. Da es sich bei den Beamten um andere als vom Vortag handelte, kannten sie den Mann noch nicht. Ihnen gegenüber verweigerte er die Angaben zu seiner Person. Da er auch keinerlei Ausweispapiere mit sich führte, wurde er mit zur Dienststelle genommen. Erst die Abnahme seiner Fingerabdrücke führte zu seiner Identität und erneut zu dem bestehenden Haftbefehl. Wiederum war es ihm nicht möglich die Geldstrafe zu zahlen. Anders als am Vortag wurde diesmal entschieden den Mann der Justizvollzugsanstalt zuzuführen, wo er nun die 60-tägige Haft verbüßt. Zu seinem Straftatenregister kommen zudem noch zwei Strafanzeigen wegen des Erschleichens von Leistungen sowie eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen der Verweigerung der Angaben zur Person hinzu.

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