(Konstanz) Unfallflucht trotz hinterlassenem Zettel an Windschutzscheibe (28.05.2020)

Trotz hinterlassener Telefonnummer an einer Windschutzscheibe ermittelt die Polizei wegen einer Verkehrsunfallflucht. Eine 20-jährige Autofahrerin war am Donnerstag gegen 20 Uhr beim Rückwärtsausparken gegen ein Fahrzeug gefahren und hatte Sachschaden von rund 1.500 Euro verursacht. Die junge Frau schrieb ihre Telefonnummer auf einen Zettel, hinterließ diesen an dem beschädigten Fahrzeug und fuhr weiter. Als der geschädigte Fahrzeughalter zu seinem Auto zurückkehrte verständigte er die Polizei. Anmerkung der Polizei: Das Hinterlassen eines Zettels mit Kontaktdaten ist nicht ausreichend, da sich ein Stück Papier durch Regen auflösen, von einem Windstoß davongetragen werden kann oder durch andere Umwelteinflüsse unleserlich wird. Der Unfallverursacher muss somit entweder an der Unfallörtlichkeit warten oder die Polizei verständigen. Ohne Kontaktaufnahme mit dem Geschädigten oder einer Meldung bei der Polizei liegt daher immer der Tatbestand der Unfallflucht vor der mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft wird. Ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg können zusätzlich folgen.

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Sandra Kratzer
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