Auflösung einer „Coronaparty“ war Ausgangspunkt einer Gefangenenbefreiung sowie einer Körperverletzung zum Nachteil eines Polizeibeamten in Verbindung mit einem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Am 28.05.2018 gegen 23:15 Uhr meldete sich in der Einsatzleitstelle des Polizeipräsidiums Neubrandenburg ein Bürger, welcher mitteilte, dass in einer Wohnung auf dem Datzeberg gegenwärtig eine "Corona-Party" stattfinden soll. Beim Eintreffen der Beamten vor Ort, konnten in der Wohnung insgesamt sechs männliche Personen syrischer Herkunft sowie zwei deutsche, weibliche Personen angetroffen werden. Da alle Personen unter verschiedenen Adressen gemeldet waren, erfolgte jeweils die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens gegen die Personen i. Z. m. der Corona- Übergangs- LVO MV. Von den vor Ort angetroffenen Personen waren eine 19- jährige weibliche sowie eine 24- jährige männliche Person aufgrund des Vorliegens eines Haftbefehls zur Festnahme ausgeschrieben. Eine weitere männliche Person konnte sich vor Ort nicht ausweisen. Alle drei Personen sollten ins PHR Neubrandenburg verbracht werden. Hierbei wurde plötzlich ein Polizeibeamter durch eine der männlichen Personen von hinten angegriffen. Dadurch gelang es der männlichen Person, welche zur Identitätsfeststellung ins PHR Neubrandenburg verbracht werden sollte, zu flüchten. Der Polizeibeamte wurde durch diesen Angriff leicht verletzt. Der Tatverdächtige konnte in der weiteren Folge durch die anderen Beamten vorläufig festgenommen werden. Hierbei leistete er erheblichen Widerstand. Alle drei Personen wurden nun in die Gewahrsamsräumlichkeiten des PHR Neubrandenburg verbracht. Gegen den Angreifer erfolgte die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Körperverletzung, Gefangenenbefreiung in Verbindung mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Verena Splettstößer, Erste Polizeihauptkommissarin, Polizeipräsidium Neubrandenburg, Dezernat 1, Einsatzleitstelle, Polizeiführerin vom Dienst

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