Weil ein 48-Jähriger am Freitagabend (29. Mai) sein Glied am Gelsenkirchener Hauptbahnhof entblößte, wurde er durch die Bundespolizei überprüft. Dabei stellte sich zum einen heraus, dass er von den Staatsanwaltschaften in Trier und Wuppertal gesucht wurde, zum anderen das sein Aufenthaltstitel abgelaufen war.
Gegen 22 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Gelsenkirchener Hauptbahnhof. Von Weitem beobachteten sie einen Mann, wie dieser mit heruntergelassener Hose sein Glied öffentlich zur Schau stellte. Am Verhalten des Mannes nahmen bereits mehrere Personen lautstark Anstoß.
Die Einsatzkräfte forderten den Mann auf, sein Geschlechtsteil zu bedecken und überprüften ihn anschließend. Dabei stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaften in Trier und Wuppertal sich für den Aufenthaltsort des 48-Jährigen interessierten. In beiden Städten war er wegen gleicher Delikte aufgefallen.
Zudem hielt sich der in Dortmund aufhältige Mann ohne erforderlichen Aufenthaltstitel in Deutschland auf. Dieser war vor mehreren Wochen abgelaufen.
Daraufhin wurde er festgenommen und in das Polizeigewahrsam eingeliefert. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a StGB) eingeleitet. *ST
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