Polizei auch am Pfingstwochenende präsent

Das gute Wetter am Pfingstwochenende nutzten erneut viele Personen für Ausflüge oder Unternehmungen an der frischen Luft aus. Insgesamt stellte die Polizei in den Landkreisen Verden und Osterholz wieder fest, dass sich der weit überwiegende Teil der Bürgerinnen und Bürger an die bestehenden Corona-Regelungen hielt. Allerdings mussten die Beamtinnen und Beamten in mehreren Fällen auch klärende Gespräche führen, Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten und Platzverweise aussprechen.

Am Donnerstag wurden beispielsweise in Ritterhude fünf Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren angetroffen, als sie gemeinsam in der Öffentlichkeit alkoholische Getränke konsumierten. Hierbei wurden der erforderliche Mindestabstand von 1,5 Metern sowie die Zwei-Haushalts-Regel nicht eingehalten. In Verden setzte sich am Freitag zudem ein Mann wiederholt zwischen zwei Personen, die mit Abstand zueinander auf einer Treppe saßen, und verhinderte so die Einhaltung des Mindestabstands. Auch in Osterholz-Scharmbeck wurden im Bereich der Hammebrücke fünf Personen zusammen angetroffen, die mehr als zwei Haushalten angehörten. Ihnen wurden Platzverweise erteilt. Darüber hinaus trafen die Polizistinnen und Polizisten am Samstagabend im Allerpark in Verden auf zwei Gruppen von Personen, die sich aus mehr als zwei Haushalten zusammensetzten (wir berichteten). Auch in Langwedel-Etelsen mussten am Montagabend Personen auf die Abstandsregeln hingewiesen werden.

Außerdem beendete die Polizei am Pfingstwochenende gleich drei Partys. So wurde am Freitag in Walle/Holtum-Geest eine Feier von rund neun Personen aufgelöst. In Kirchlinteln musste die Polizei zudem eine Feier in einer Lagerhalle beenden. Circa 30 Personen hatten sich dort getroffen und alkoholische Getränke konsumiert. Eine kleine Party stellten die Beamtinnen und Beamten zudem in Thedinghausen fest. Rund neun Personen feierten zusammen, hielten den Mindestabstand hierbei jedoch ein.

Die Polizei empfiehlt weiterhin, sich regelmäßig über die aktuell gültigen Corona-Regelungen zu informieren und die Unterschiede zwischen den verschiedenen Bundesländern vor allem mit Blick auf die anstehende Ferienzeit zu beachten.

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