Bereits am 2. Juni 2020 kontrollierten Einsatzkräfte der Bundeszollverwaltung ein Fahrzeug auf der A17 an der Anschlussstelle Bad Gottleuba mit tschechischer Zulassung. Im Fahrzeug befanden sich vier Personen. Für zwei tschechische Staatsangehörige (44 und 48 Jahre) hatte die Kontrolle zur Folge, dass sie nicht weiterreisen durften.
Der 44-Jährige händigte zur Kontrolle eine Identitätskarte aus, welche offensichtlich auf eine andere Person ausgestellt ist. Weiterhin bestand gegen den Beschuldigten ein nationaler Haftbefehl. Der Mann wurde am Landgericht Dresden im August 2018 wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt. Bis Januar 2024 wurde ihm das Recht auf Freizügigkeit als EU-Bürger aberkannt. Seine Abschiebung erfolgte im Jahr 2019 nach Tschechien. Mit der erneuten unerlaubten Einreise in das Bundesgebiet erfolgte jetzt seine Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt Dresden. Der Tscheche hat jetzt noch eine Restfreiheitsstrafe von 324 Tagen zu verbüßen.
Der 48-Jährige wies sich mit einer tschechischen Identitätskarte aus. Die Überprüfung hatte zur Folge, dass gegen den Beschuldigten ebenfalls ein Einreiseverbot und Aufenthaltsverbot nach Deutschland bestand. Er wurde in der Vergangenheit wegen Bandendiebstahls in mehreren Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt.
Ihm wurde ebenfalls das Recht auf Freizügigkeit als Bürger der Europäischen Union bis März 2024 aberkannt. Mit der erneuten unerlaubten Einreise in das Bundesgebiet erfolgte am 3. Juni 2020 eine Vorführung, zum Zwecke eines beschleunigten Verfahrens, am Amtsgericht Pirna. Der 48-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Wenig später erfolgte seine Hafteinlieferung in die Justizvollzugsanstalt Dresden.
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