Das Verkehrskommissariat 2 der Bonner Polizei ermittelt wegen des Verdachts der Verkehrsunfallflucht in Swisttal am Mittwoch (03.06.2020) und sucht Zeugen:
Eine 29-jährige Frau parkte ihren Pkw am Mittwochnachmittag gegen 15:00 Uhr am rechten Fahrbahnrand auf der Kreuzstraße in Swisttal-Strassfeld. Als sie etwa zwanzig Minuten später zu ihrem Wagen zurückkehrte, stellte sie einen Schaden an ihrem blauen Chevrolet fest. Augenscheinlich war auch ein hinter ihr parkender schwarzer BMW durch einen Verkehrsunfall beschädigt worden. Ein Unfallverursacher war nicht mehr vor Ort.
Das Verkehrskommissariat 2 der Bonner Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht Zeugen, die möglicherweise Angaben zum Unfall oder zu einem flüchtigen Pkw machen können. Hinweise nimmt die Polizei unter der Rufnummer 0228 15-0 entgegen.
Verkehrsunfallflucht ist kein Kavaliersdelikt
Immer mehr Verkehrsteilnehmer entziehen sich nach Unfällen ihrer Verantwortung und lassen die Geschädigten auf einem oft nicht unerheblichen Schaden sitzen. Es kann jeden treffen und wird oft teuer für die unschuldigen Opfer, die auf ihrem Schaden sitzen bleiben. Besonders verwerflich sind Verkehrsunfallfluchten, bei denen Jemand verletzt wurde. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat und wird von Polizei und Staatsanwaltschaft konsequent verfolgt. Das gilt auch für Sachschäden, seien sie auch noch so unbedeutend. Sind nach einen Unfall ohne Verletzte alle Beteiligten vor Ort, ist eine Schadensregulierung auch ohne die Polizei möglich. Hat man beispielsweise aber einen parkenden Pkw beschädigt und der Geschädigte ist nicht vor Ort greifbar, muss die Polizei verständigt werden. Denn der Verursacher muss den entstandenen Schaden regulieren. Einen Zettel an der Windschutzscheibe des beschädigten Autos zu hinterlassen, reicht in keinem Fall aus.
Eine Unfallflucht (§142 StGB) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Zusätzlich kann auch der Führerschein entzogen werden.
Jeder vierte Verkehrsteilnehmer entfernt sich nach einem Unfall vom Unfallort
Im letzten Jahr (2019) ereigneten sich im Zuständigkeitsbereich der Bonner Polizei 4.490 Verkehrsunfallfluchten. Dies entspricht einem Anteil von 23,9 Prozent an der Anzahl aller polizeilich registrierten Verkehrsunfälle von 18.787. Dabei wurden bei rund 4,3 Prozent der Unfälle Menschen verletzt. Bei nahezu jedem vierten von der Polizei aufgenommenen Verkehrsunfall hat sich also die Verursacherin oder der Verursacher unerlaubt vom Unfallort entfernt, ohne Angaben zur Person oder der Art der Unfallbeteiligung zu machen.
Die Bonner Polizei bitte die Bevölkerung um Mithilfe
"Jeder Hinweis, den wir zu einer Unfallflucht erhalten kann für die Ermittler sehr wichtig sein", sagt Polizeioberrätin Gabriele Mälchers, Leiterin der Direktion Verkehr der Bonner Polizei. "Wenn Bürgerinnen und Bürger einen Vorfall beobachten, bei dem es sich um eine Unfallflucht gehandelt haben könnte, bitten wir dies der Polizei über den Notruf 110 mitzuteilen. Hinweise auf den Fahrzeugtyp, die Marke, das Modell, die Farbe, das Kennzeichen bzw. auf Kennzeichenfragmente oder auch die Beschreibung eines flüchtigen Fahrzeugführers sind dabei wichtige Ermittlungsansätze."
Riskieren Sie nicht Ihren Führerschein, eine hohe Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe. Mehr als jeder zweite Verursacher einer Unfallflucht mit Personenschäden oder schwerwiegenden Sachschäden wurde im letzten Jahr von den Beamten der beiden Verkehrskommissariate der Bonner Polizei ermittelt.
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