Offenburg, Ohlsbach – Filmreife Verfolgungsfahrt endete an Hauswand

Ein 28 Jahre alter Autofahrer hat sich in der Nacht auf Donnerstag eine filmreife Verfolgungsfahrt mit einer Streifenbesatzung des Verkehrsdienstes Offenburg geliefert. Die halsbrecherische Flucht vor einer Polizeikontrolle endete letztlich in Ohlsbach an der Hauswand eines Anwesens in der Straße "Büchen" und für den 28-Jährigen mit einer vorläufigen Festnahme in Handschellen. Zuvor hatte der 'Verkehrsrowdy' eine ganze Palette, teils schwerwiegender Verkehrsverstöße begangen und hierbei etliche Verkehrsregeln missachtet. Letztlich ist es nur dem Zufall zu verdanken, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer zu Schaden kam. Begonnen hatte das unrühmliche 'Katz- und-Maus-Spiel' gegen 2:40 Uhr in der Englerstraße in Offenburg. Dort sollte der Fahrer eines VW Golf einer Polizeikontrolle unterzogen werden. Die Anhaltezeichen und das eingeschaltete Blaulicht der Streife sollten sich allerdings als vergebens erweisen. Stattdessen beschleunigte der Endzwanziger seinen Wagen auf bis zu 100 Stundenkilometer und umfuhr die Kreisverkehre in der Marlener Straße sowie den 'Messekreisel' linksseitig. In der Folge durchfuhr er unter Missachtung des Rotlichts und entgegen der Fahrtrichtung eine Baustelle in der Grabenallee. Mit hohem Tempo setzte sich die waghalsige Fahrt in Schlangenlinien und wild hin und her lenkend in Richtung Ohlsbach fort. Dort nahm die abenteuerliche Verfolgungsjagd ihr bekanntes Ende. Kurz vor dem Aufprall an der Hauswand stieg der Mann aus dem noch rollenden Wagen aus und flüchtete weiter zu Fuß über eine abschüssige Wiese. Dort war dann aber endgültig Endstation; er konnte von den Polizisten eingeholt und vorläufig festgenommen werden. Ein Beamter hat sich bei der Festnahme leichte Verletzungen zugezogen. Wie sich bei den folgenden Ermittlungen herausstellte, stand der 28-Jährige nicht nur unter Alkoholeinfluss, er hatte überdies noch nie eine Fahrerlaubnis besessen. Das bereits gefüllte Anzeigenregister wird sich nun durch eine ganze Reihe von Verkehrsstraftaten erweitern. Während der Sachschaden am Auto sich auf etwa 1.000 Euro beziffert, lässt sich der Schaden an der Hauswand noch nicht abschätzen.

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