(BOE) Am 04.06.2020 wurde auf der B 214 nahe der Weberkuhle ein Sattelzug mit defekten Reifen festgestellt. Das Fahrzeug konnte so nicht weiterfahren, sodass die Strecke für etwa zwei Stunden nur einseitig befahrbar war, bis ein Pannendienst die Reifen wechselte. Vor Ort fiel den Beamten auf, dass an dem Sattelauflieger ein rotes Kennzeichen angebracht war, welches nicht zu der Transportfirma gehört. Eine Haftpflichtversicherung wäre erforderlich gewesen, zudem hätte das Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen bekommen müssen. Das Fahrzeug wurde im Anschluss unter Polizeibegleitung von der B 214 eskortiert.
Die weitere Kontrolle ergab, dass das Fahrzeug nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden kann, da an dem etwa 11 Tonnen schwerem Gerät keine Bremsen angebracht sind. Zudem hatte der Sattelzug Überlänge und Überbreite, eine Genehmigung für den Transport konnte nicht vorgezeigt werden. Weiterhin wurden Verstöße auf dem Fahrtenschreiber des LKW dokumentiert. Es wurden insgesamt über ein Duzend Verstöße beim Sattelzug und dem Fahrer festgestellt. Das Kennzeichen des Aufliegers wurde vor Ort sichergestellt und die Weiterfahrt mit dem Gespann untersagt.
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