SG Präventionsaktion: 1,50 Meter Sicherheitsabstand – auch beim Überholen von Radfahrern

  • Bild-Infos
  • Download
Fast ist es schon zu einem geflügelten Wort geworden: "1,50 Meter 
Mindestabstand". Was viele Menschen im Alltag der Corona-Pandemie 
bereits ganz selbstverständlich praktizieren, gilt seit dem 
28.04.2020 auch im Straßenverkehr: Mit der Novellierung der 
Straßenverkehrsordnung müssen Verkehrsteilnehmer, die innerorts 
Radfahrer überholen wollen, dabei mindestens 1,50 Meter Abstand 
halten. Außerorts sind es sogar 2 Meter. 

Mit einer besonderen Aktion wollen die Beamten der 
Verkehrsunfallprävention der Polizei Wuppertal in dieser Woche auf 
die Neuerung aufmerksam machen. Das Solinger Team der 
Verkehrssicherheitsberater der Polizei wird in Uniform auf Fahrrädern
im Klingenstadtgebiet unterwegs sein. Dazu sind auf den Gepäckträgern
großflächig Hinweise auf den 1,50-Meter-Mindestabstand angebracht. 
Die Beamten wollen damit auf die neue Regel in der StVO aufmerksam 
machen und mit Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch kommen. (tk) 

Rückfragen bitte an:

Polizei Wuppertal
Pressestelle / Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0202/284 2020
E-Mail: pressestelle.wuppertal@polizei.nrw.de

Polizei Wuppertal auch bei www.facebook.com/Polizei.NRW.W