Die im März vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen zur Eindämmung der Corona-Pandemie enden mit Ablauf des 15. Juni (siehe Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums: https://www.bmi. bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/06/ende-binnengrenzkont rollen.html). Die aus migrations- und sicherheitspolitischen Gründen erfolgenden vorübergehenden Binnengrenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Landgrenze sind dagegen unter anderem aufgrund des fortbestehenden illegalen Migrationspotentials auf der Balkanroute unverändert erforderlich. Der Bundesinnenminister hat sie zuletzt mit Wirkung bis 12. November 2020 auf Grundlage der Art. 25 bis 27 des Schengener Grenzkodex neu angeordnet. Dies betrifft sowohl die stationären Kontrollen an den großen Autobahn-Grenzübergängen als auch mobile Kontrollen an allen anderen grenzüberschreitenden Verkehrswegen und Schleierfahndung. Es handelt sich dabei um flexible Maßnahmen der Bundespolizei zur Verhinderung der illegalen Migration und zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität.
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