Bundespolizeidirektion München: Corona-Grenzkontrollen enden – Grenzkontrollen zur Verhinderung der illegalen Migration an der Grenze zu Österreich werden fortgesetzt

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Die im März vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen 
zur Eindämmung der Corona-Pandemie enden mit Ablauf des 15. Juni 
(siehe Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums: https://www.bmi.
bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/06/ende-binnengrenzkont
rollen.html).

Die aus migrations- und sicherheitspolitischen Gründen erfolgenden 
vorübergehenden Binnengrenzkontrollen an der deutsch-österreichischen
Landgrenze sind dagegen unter anderem aufgrund des fortbestehenden 
illegalen Migrationspotentials auf der Balkanroute unverändert 
erforderlich. Der Bundesinnenminister hat sie zuletzt mit Wirkung bis
12. November 2020 auf Grundlage der Art. 25 bis 27 des Schengener 
Grenzkodex neu angeordnet. Dies betrifft sowohl die stationären 
Kontrollen an den großen Autobahn-Grenzübergängen als auch mobile 
Kontrollen an allen anderen grenzüberschreitenden Verkehrswegen und 
Schleierfahndung. Es handelt sich dabei um flexible Maßnahmen der 
Bundespolizei zur Verhinderung der illegalen Migration und zur 
Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität. 

Rückfragen bitte an:

Thomas Borowik

Bundespolizeidirektion München
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