Einen jungen Autofahrer stoppten Beamte des 1. Polizeireviers in der Nacht zum Montag (08.06.) im Citytunnel. Der noch in der Probezeit befindliche Wagenlenker durchfuhr den Tunnel, in dem eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h gilt, mit 121 Stundenkilometern.
Den Raser dürften aufgrund seiner Probezeit erhebliche Konsequenzen erwarten, wie beispielsweise eine kostenintensive Nachschulung. Gemäß Bußgeldkatalog drohen dem Mann 680 Euro Bußgeld, ein dreimonatiges Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Zudem wird geprüft, ob unter Umständen auch der Straftatbestand des § 315d StGB (Verbotene Kraftfahrzeugrennen) erfüllt sein könnte.
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