Polizei stellt getunten Volkswagen sicher – Motorradfahrer mutmaßlich unter Drogen gestoppt

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Zwei Verstöße von Verkehrsteilnehmern hat die Polizei am Freitagabend auf der Bergkirchener Straße festgestellt. In beiden Fällen könnte dies für die Beteiligten einige Kosten bedeuten.

Gegen 18.15 bemerkte eine Streife einen offensichtlich zu lauten VW Golf. Daher entschieden die Einsatzkräfte, den Fahrer (31) aus der Gemeinde Hüllhorst zu stoppen. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der PKW zu erheblichen Teilen umgebaut worden war und diese Modifikationen nicht den Vorschriften entsprachen. So stellten die Beamten fest, dass der Volkswagen nicht nur zu tief und zu breit war, sondern auch Teile der Abgasanlage entfernt worden waren und die Verkehrssicherheit so in erheblichem Maße beeinträchtigt war. Aus diesem Grund wurde das Auto zur Gutachtenerstellung sichergestellt. Den VW-Fahrer erwarten nun die Sicherstellungs und Transportkosten sowie die Gebühren für das Feststellungsgutachten. Hinzu kommt ein Bußgeldverfahren für die Umbauten an dem PKW. Auch der Rückbau dürfte einiges an Geld verschlingen.

Gegen 20.15 geriet außerdem ein 17 Jahre alter Motorradfahrer - ebenfalls aus der Gemeinde Hüllhorst - ins Visier der Polizisten. Bei der Überprüfung des Jugendlichen und seiner Yamaha stellte sich heraus, dass zur Erhöhung der Lautstärke eine Manipulation der Abgasanlage erfolgt war und man den sogenannten DB-Eater, einen geräuschreduzierender Schalldämpfer, entnommen hatte. Auch ein Seitenspiegel war demontiert worden. Aus diesem Grund kontaktierte man den Vater des jungen Mannes, der die Bauteile zur Anhalteörtlichkeit brachte. Zudem bemerkten die Beamten bei dem Zweiradfahrer Auffälligkeiten, die einen vorherigen Konsum von Betäubungsmitteln vermuten ließen. Ein Drogenvortest bestätigte den Verdacht in Anwesenheit des Erziehungsberechtigten. Darum entnahm man dem 17-Jährigen auf der Wache eine Blutprobe und untersagte die Weiterfahrt. Ihn erwartet neben dem Bußgeldverfahren eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

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