BPOL NRW: Bundespolizei nimmt zwei Schleuser auf der BAB 44 fest

Die Bundespolizei hat am Montag zwei Schleuser vorläufig fest-genommen.

Am Montagmorgen ging nach erfolgter Einreise aus Belgien ein 21-jähriger Schleuser den Beamten auf der BAB 44, Rastplatz Königsberg, ins Fahndungsnetz. Der Mann hatte in seinem Fahrzeug 2 Personen befördert, die sich nicht ordnungsgemäß ausweisen konnten. Einer war auch im Besitz einer Kopie eines serbischen Ausweises. Der Fahrer gab an, dass er seinen Ausweis in Belgien vergessen hätte. Zudem gab er zu verstehen, dass er nicht in Besitz eines Führerscheins sei. Bei der Überprüfung des Fahrzeuges stellten die Beamten dann fest, dass das angebrachte Kennzeichen nicht zu seinem PKW gehört. Dieses Kennzeichen war in Belgien als gestohlen gemeldet und ist europaweit zur Sachfahndung ausgeschrieben worden. Die beiden unerlaubt eingereisten Personen wurden wegen der ausländerrechtlichen Verstöße beanzeigt. Gegen den Schleuser wurden die Ermittlungen wegen verkehrsrechtlicher und Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz aufgenommen. Alle Personen erhielten, nach Abschluss aller Maßnahmen, die Aufforderung wieder nach Belgien auszureisen. Diese Ausreise wurden durch die Beamten der Bundespolizei überwacht

In den Nachmittagsstunden wurde ein 38-jähriger Türke mit seinem Fahrzeug auf der BAB 44 (Rastplatz Königsberg) angehalten. Er hatte zwei Personen verholfen nach Deutschland einzureisen, obwohl sie kein gültiges Visum hatten. Nach Beendigung der erforderlichen polizeilichen Maßnahmen, wurden die Personen aufgefordert die Bundesrepublik umgehend wieder zu verlassen. Zur Sicherung des Strafverfahrens erhoben die Beamten eine Sicherheitsleistung. Auch hier werden nun entsprechende Strafanzeigen, u.a. Einschleusen von Ausländern, gefertigt.

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