Bereits am Sonntag (14. Juni 2020) führten die Beamten der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel auf der A17 bei Breitenau einen Audi A7 aus dem Zulassungsbezirk Hamburg nebst Insassen einer grenzpolizeilichen Überprüfung zu.
Dabei stellte sich heraus, dass ein Insasse im Alter von 27 Jahren zur Festnahme durch die Staatsanwaltschaft Stade ausgeschrieben war. Das Amtsgericht Stade verurteilte im Dezember 2018 den 27-Jährigen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls in vier Fällen. Im Februar 2020 wurde er nach Serbien abgeschoben. Die Freie und Hansestadt Hamburg erließ ein befristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik Deutschland bis März 2023 gegen ihn. Bei einer erneuten unerlaubten Einreise in das Bundesgebiet drohte eine Ersatzfreiheitsstrafe von 412 Tagen. Ferner legte das Gericht fest, bei Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 23.252,62 EUR, resultierend aus dem Haftbefehl, kann die Haft abgewendet werden.
Darüber hinaus lag der serbische Staatsangehörige unter anderem mit einer Vielzahl von Identitäten, in der Summe 24, im polizeilichen Auskunftssystem der Sicherheitsbehörden ein. Bereits in den Jahren 2014 und 2017 wurde der Mann nach Serbien abgeschoben.
Da die Person über unzureichende Barmittel verfügte ging es für den 27-Jährigen auf direktem Weg ins Gefängnis nach Dresden.
Im Audi A7 befanden sich noch eine weitere deutsche und eine serbische Staatsangehörige. Gegen die Fahrerin und Beifahrerin wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen bei der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel durften sie weiterreisen.
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