BPOLI LUD: Aufenthaltsdauer überschritten, ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherungsschutz gefahren

Kurz nach Mitternacht stoppten Bundespolizisten in der Ortslage Podrosche (Gemeinde Krauschwitz) einen polnischen Ford Mondeo aus dem Raum Warschau. Hinter dem Steuer trafen sie allerdings auf einen ukrainischen Kraftfahrer (26), der von einem ukrainischen Landsmann auf dem Beifahrersitz (31) begleitet wurde. Die Ordnungshüter sahen sich die Reisepässe der Männer an und stellten dabei fest, dass der 26-Jährige die zulässige Aufenthaltsdauer um 760 Tage überschritten hatte. Auch der 31-Jährige war mit 69 Tagen längst "überfällig". Beide kassierten in diesem Zusammenhang eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz. Derzeit wird eine Zurückschiebung des Duos nach Polen geprüft.

Weil der jüngere Ukrainer offensichtlich nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, wird gegen ihn nun auch deshalb ermittelt. Bei den straßenverkehrsrechtlichen Ermittlungen ist nun auch zu klären, inwiefern der Mann gegen das Ausländerpflichtversicherungsgesetz verstoßen hat. Schließlich fehlte dem ausländischen Pkw die notwendige Haftpflichtversicherung.

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