24-jähriger Litauer hatte gestohlenes Fahrzeug im Kühllaster
Erneut haben Bundespolizisten am gestrigen Tag, im Rahmen der intensivierten Binnengrenzfahndung am Kieler Ostuferhafen, ein gestohlenes Fahrzeug festgestellt. Gegen 18.00 Uhr wurde ein Fahrer einer Fahrzeugkombination, bestehend aus einem Lastkraftwagen (LKW) und einem Kühlanhänger vorstellig. Zur Kontrolle legte der Beschuldigte seine gültige Identitätskarte und einen Frachtbrief für die Fahrzeugkombination vor. Im Kühlanhänger befanden sich zwei Fahrzeuge, die der Mann laut seinen Angaben von einem Auktionshaus in Doncaster/England erworben hat. Bei der Überprüfung des Audi A 5 stellten die Bundespolizisten Unregelmäßigkeiten fest. Die im Frachtbrief eingetragene Fahrgestellnummer war nicht identisch mit der Fahrgestellnummer an dem Fahrzeug. Es befand sich in der Frontscheibe eine offensichtlich überklebte Fahrgestellnummer. Weiterhin wurden im Fahrzeug sämtliche Etiketten und Datenträger entfernt, dass eine Überprüfung des Fahrzeugs erheblich erschwerte. Ebenfalls war der Griff zum Öffnen der Motorhaube entfernt worden. Durch handwerkliches Geschick gelang es den Beamten jedoch, die Motorhaube zu öffnen. Nun konnte die originale Fahrzeugidentifizierungsnummer im Motorraum fahndungsmäßig überprüft werden. Dabei stellte sich heraus, dass das Fahrzeug durch das Vereinigte Königreich seit dem 02.06.2020 im Schengener Informationssystem zur Sicherstellung ausgeschrieben war. Das Fahrzeug ist im Vereinigten Königreich als gestohlen gemeldet. Die Fahrzeugkombination hat der Beschuldigte im Auftrag seines Arbeitgebers, einer litauischen Firma in England abgeholt und zwecks Ausfuhr über den Kieler Ostuferhafen mit der Fähre nach Klaipeda/Litauen, nach Kiel gefahren.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft durfte der Mann nach Anzeigenfertigung die nächste Fähre nutzen und ausreisen.
Das Fahrzeug wurde sichergestellt und durch ein Abschleppunternehmen zuständigkeitshalber zur Landespolizei verbracht.
Bei dem zweiten Fahrzeug wurden keine Unregelmäßigkeiten festgestellt.
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