Am Dienstag, den 16. Juni 2020 kontrollierten Bundespolizisten gegen 20.00 Uhr einen 31-jährigen Mann auf dem Magdeburger Hauptbahnhof. Dieser wies sich mit seinem Personalausweis aus. Bei der sich anschließenden Überprüfung seiner Personalien in dem polizeilichen Fahndungssystem stellten die Beamten einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stendal vom Februar dieses Jahres fest. Demnach verurteilte ihn das Amtsgericht Burg im Dezember 2019 wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 300 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen. Da der Deutsche unbekannten Ortes verweilte und weder die geforderte Geldstrafe beglich, noch sich dem Strafantritt stellte, erging der Haftbefehl. Der Gesuchte wurde festgenommen und die Bundespolizisten eröffneten ihm jenen Vollstreckungshaftbefehl. Der Mann konnte die Geldstrafe begleichen und anschließend die Diensträume der Bundespolizei am Hauptbahnhof als freier Mann wieder verlassen.
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