BPOLI MD: Verstoß gegen die Halterpflichten? Drei Schafe brechen aus Koppel aus und laufen auf das Bahngleis – Einsatz der Bundespolizei

Verstoß gegen die Halterpflichten? Drei Schafe brechen aus Koppel aus und laufen auf das Bahngleis - Einsatz der Bundespolizei

Am Dienstag, den 16. Juni 2020 ging bei der Bundespolizei um 22.10 Uhr ein Bürgerhinweis ein. Dieser beinhaltete, dass sich auf der Bahnstrecke Wernigerode - Ilsenburg, in der Ortslage Darlingerode mehrere Schafe auf dem Gleis befinden sollen. Daraufhin veranlasste die Bundespolizei bei der Notfallleitstelle der Bahn die sofortige Streckensperrung und eine Streife des Bundespolizeireviers Halberstadt begab sich eilends zum Ereignisort. Die Bundespolizisten stellten insgesamt drei Schafe fest, die sich circa 400 Meter vom Haltepunkt Darlingerode in Richtung Wernigerode, in unmittelbarer Nähe zu den Gleisen aufhielten. Die Bundespolizisten trieben die Tiere aus dem Gefahrenbereich und sperrten sie vorübergehend in ein angrenzendes, umzäuntes und verschließbares Gelände. Die Ermittlungen zum Eigentümer der Tiere laufen. Zudem wird überprüft, inwieweit der Eigentümer seine Halterpflichten verletzt hat, ob die Koppel der Schafe ordnungsgemäß gesichert war und wie sie ausbrechen konnten.

In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizeiinspektion Magdeburg erneut auf die erheblichen Gefahren hin, die von Tieren im Gleis ausgehen: Neben dem Tod der Vierbeiner kann es zu einer erheblichen Gefährdung des Bahnverkehrs kommen. Im Falle einer Kollision besteht die Gefahr von massiven Sachschäden an dem Zug und den Gleisanlagen. Eine mögliche Entgleisung der Bahn bedeutet zudem die Gefahr für Leib und Leben von Menschen. Bei der Haltung von Weidetieren ist auf eine sichere Unterbringung zu achten. Die Bundespolizei verweist darauf, dass in diesen Fällen stets geprüft wird, ob dem Halter der Tiere ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Ist dies der Fall, kann er gemäß der Eisenbahn, Bau -und Betriebsordnung für Zugverspätungen oder Zugausfälle mit einem Verwarngeld belegt werden. Für eventuelle Sachschäden an den Zügen oder Bahngleisen kann er darüber hinaus auf dem zivilrechtlichen Weg von der Deutschen Bahn haftbar gemacht werden. Kommt es zu einer Kollision muss er mit einer Strafanzeige wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr rechnen, werden Menschen verletzt oder getötet, weiten sich die Ermittlungen dementsprechend aus.

Im aktuellen Fall konnte die Strecke um 23.00 Uhr wieder freigegeben werden. Es kam bei zwei Zügen des Nahverkehrs zu insgesamt 82 Minuten Verspätungen.

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