45468 MH: Wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen und Bestechlichkeit führt die Staatsanwaltschaft Duisburg in enger Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Essen ein Ermittlungsverfahren gegen einen 49-jährigen Beschäftigten des Mülheimer Ordnungsamtes. Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens ergaben sich Anhaltspunkte, dass ein Mitarbeiter der Kommune gemeinsame Kontrollmaßnahmen des Ordnungsamtes und der Polizei im Rahmen der BAO Aktionsplan Clan (unter anderem in einer Shisha-Bar in Mülheim) verraten und dafür möglicherweise Vorteile erhalten haben soll. Im Laufe der Ermittlungen gelang es, den Beschuldigten zu identifizieren. Gestern (16.06.2020) wurde daraufhin ein Durchsuchungsbeschluss mit dem Ziel der Auffindung von Beweismitteln bei dem Beschäftigten und in den Räumen des Ordnungsamtes vollstreckt. Die Beamten nahmen den Mann zwecks Vernehmung mit zur Polizeidienststelle. Dort räumte er die Weitergabe von Informationen ein. Im Anschluss daran wurde er wieder entlassen. Weitere Ermittlungen dienen nun der Konkretisierung des Tatvorwurfes. (TW)
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