Betrugsdelikt im Onlinehandel

Eine 37-jährige Deutsche wurde Opfer eines Betrugsdelikts. Sie versandte ihr Brautkleid, was sie zuvor über ein Anzeigenportal online zum Kauf angeboten hatte. Die Zahlung dafür erhielt sie vom Käufer jedoch nicht. Das Kriminalkommissariat Rostock konnte das Paket mit dem Brautkleid rechtzeitig stoppen und die Warenübergabe erfolgreich vereiteln.

Am 15. Juni meldete sich ein unbekannter Tatverdächtiger über das Onlineportal bei der Geschädigten und signalisierte sein Kaufinteresse. Nach Vereinbarung des Kaufpreises für das Brautkleid sollte es am Folgetag zur Überweisung des Betrags von 1.630 Euro kommen. Für den Abschluss der Transaktion nutzten sie einen Online-Zahlungsdienst. Die Geschädigte verschickte das Paket mit der entsprechenden Sendenummer. Der Tatverdächtige versendete jedoch eine gefälschte Zahlungsbescheinigung für den Eingang des Geldes. Sie wurde durch den Zahlungsdienst aufgefordert, eine Authentifizierungsgebühr von 200 Euro zu überweisen. Die Geschädigte wurde misstrauisch und kontaktierte den Zahlungsdienst. Dieser teilte ihr mit, dass die Summe für das Brautkleid nicht überwiesen wurde. Die Geschädigte wandte sich an die Polizei.

Diese konnte das Paket in Neustrelitz aufhalten, noch bevor es in das europäische Ausland versandt werden konnte. Die Geschädigte erhielt ihr Brautkleid zurück. Die Beamten nahmen eine Strafanzeige wegen Warenbetrugs auf.

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