Die Bundespolizei hat am Donnerstag 2 Schleuser und 9 geschleuste Personen an der BAB 44 und an der BAB 4 festgenommen. Gegen einen Schleuser wurde Untersuchungshaft verhängt.
Am Donnerstagmittag wurden vier Osteuropäer mit ihrem Fahrzeug an der BAB 4 von Beamten der Bundespolizei kontrolliert. Dabei konnte der Fahrer, zugleich Schleuser, den Beamten keine Ausweispapiere sowie Führerschein und Fahrzeugpapiere vorlegen. In seinem Fahrzeug beförderte er noch 2 Frauen im Alter von 21 und 23 Jahren, die auch keine Ausweispapiere vorlegen konnten. Bei einem weiteren Insassen, einem 23-jährigen Mann, wurde ein total gefälschter serbischer Personalausweis ausgefunden, welcher beschlagnahmt wurde. An dem mitgeführten Fahrzeug befanden sich französische Kennzeichen, die sich nach Überprüfung bei den französischen Behörden als Totalfälschungen herausstellten. Die Personen wurden zur Dienststelle nach Eschweiler verbracht. Bei der Abnahme der Fingerabdrücke stellte sich heraus, dass eine Person bereits wegen Wohnungseinbruchsdiebstahl polizeibekannt war. Derjenige, der den total gefälschten serbischen Personalausweis mitführte, wurde wegen des Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen beanzeigt und unter anderem mit seinen weiteren Begleitern wegen der unerlaubten Einreise zur Anzeige gebracht. Der 20-jährige Schleuser wurde wegen der Einschleusung, des Fahrens ohne Zulassung, ohne Versicherungsschutz und ohne Fahrerlaubnis beanzeigt. Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen wurden alle vier Personen in die Niederlande rückgeführt.
An der BAB 44 ging kurz vor Mitternacht den Beamten ein weiterer Schleuser ins Fahndungsnetz. Der 47-jährige Ägypter hatte 6 Personen verholfen, von Frankreich über Belgien nach Deutschland einzureisen. 4 Personen waren bereits als Asylbewerber oder abgelehnte Asylbewerber in Deutschland bekannt. Sie wiesen sich bei den Beamten mit Duldungen oder Aufenthaltsgestattungen aus. Sie wurden nach Beanzeigung wegen unerlaubter Einreise an ihre zuständigen Ausländerämter verwiesen. 2 Personen stellten einen Asylantrag und wurden an eine Aufnahmeeinrichtung weitergeleitet. Der Schleuser steht im Verdacht für weitere Schleusungsfälle verantwortlich zu sein. Der Schleuserlohn, der von den Geschleusten geleistet wurde, ist einbehalten worden. Er wurde nach seiner Beanzeigung dem Haftrichter am Amtsgericht Aachen vorgeführt, der Untersuchungshaft gegen ihn verhängte.
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