BPOLI LUD: Betrunkener Mann durfte nicht nach Deutschland einreisen

Der heutige Tag, 19. Juni 2020, war kaum eine Stunde alt, als Bundespolizisten an der Stadtbrücke in Görlitz einen 48-Jährigen betrunkenen Mann kontrollierten. Der Pole wies sich mit seinem seit 2018 abgelaufenen Ausweis aus. Es wurde ein Atemalkohol von 2,36 Promille festgestellt. Die Überprüfung des Polen ergab, dass dieser nicht nach Deutschland einreisen durfte. Die Zentrale Ausländerbehörde Darmstadt ordnete im Februar 2019 gegen den Betroffenen eine Wiedereinreisesperre an. Weil er trotzdem in das Bundesgebiet eingereist war, wurde Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz/EU erstattet. Der Mann wurde nach Polen zurückgeschoben.

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