Am Donnerstag (18.06.2020) kontrollierten Beamte der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen gezielt Autotransporter auf der A 67.
Insgesamt stellten die Spezialisten sechs Kombinationen dieser Art fest. In vier Fällen wurde eine unzulässige Fahrzeugüberlänge festgestellt. Die jeweiligen Fahrzeugführer mussten vor Ort eine Umverteilung der transportierten Autos durchführen, damit die zunächst untersagte Weiterfahrt fortgesetzt werden konnte. Es drohen zudem entsprechende Bußgelder.
Bei der Kontrolle eines Mobilkrans war die erforderliche Ausnahmegenehmigung nicht für das Unternehmen ausgestellt und es lag auch keine Erlaubnis für die befahrene Strecke vor. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt. Die Ordnungshüter erstatteten Anzeige.
Ein Fahrzeugtransporter aus Osteuropa transportierte drei Sattelzugmaschinen. Der Transporter erreichte eine Überhöhe von 4,37 Meter und eine Gesamtlänge von über 19 Metern. Eine entsprechende Ausnahmegenehmigung für die Überhöhe konnte der Brummifahrer nicht vorlegen und die Überlänge war ohnehin nicht statthaft. Eine transportierte Sattelzugmaschine musste somit abgeladen werden. Der Weitertransport wird nun mit einem anderen Fahrzeug erfolgen müssen.
Zur Sicherung des anstehenden Strafverfahrens wurden hier 3000 Euro fällig.
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