Folgenschwerer Verkehrsunfall nach unverantwortlichem Verhalten eines Lkw-Fahrers.
Ein 28-jähriger Weißrusse mit einem 40-t-Sattelzug aus Litauen war unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt. So ist ihm am 19.06., gegen 19:00 Uhr auf der A 7 bei Hildesheim am Ende eines Staus ein anderer Lkw hinten auf seinen Auflieger aufgefahren. Bei diesem Unfall wurde sein Auflieger so stark beschädigt, dass Fahrzeugteile und Ladung drohten auf die Autobahn zu fallen. Da der Sattelzug sonst noch bedingt fahrbereit war, wurde er von der Polizei in langsamer Fahrt auf den Autohof in der Albert-Einstein-Straße begleitet. Dort wurde er abgestellt und dem Fahrer und auch seiner Spedition in Litauen wurde unmissverständlich mitgeteilt, dass die Weiterfahrt untersagt ist, bis der Auflieger repariert wurde. Trotzdem setzte der Betroffene gegen 22:15 Uhr seine Fahrt fort und unmittelbar nach dem Auffahren auf die A 7, verlor er in der einsetzenden Dunkelheit, auf einer Strecke von ca. 1.000 m eine Vielzahl von losen Fahrzeugteilen. Über diese Gegenstände fuhren viele Fahrzeuge und an 11 Pkw entstand ein Sachschaden, eine Mitfahrerin wurde leicht verletzt, mehrere Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden. Zum Einsatz kamen neben der Autobahnpolizei Hildesheim, die Berufsfeuerwehr und die Autobahnmeisterei zur Absicherung der Unfallstellen und zur Reinigung der Fahrbahn, eine RTW-Besatzung kümmerte sich um die verletzte Frau, mehrere Abschleppunternehmen bargen die verunfallten Pkw. Für diese Arbeiten musste die A 7 für mehr als 2 Stunden gesperrt werden. Der Verkehr staute sich auf 6 km, zurück bis zur Hildesheimer-Börde. Die Polizei schätzt den gesamtschaden auf mehr als 20.000,- EUR. Nach diesem Vorfall ist der Sattelzug von einem Hildesheimer Bergungsunternehmen abgeschleppt und zu deren Betriebshof verbracht worden. Dort wurde ihm von der Polizei eine Parkkralle angebracht, damit er wirklich Mal nicht weiterfahren kann. Der Weißrusse hat sich nun für eine Vielzahl von Delikten zu verantworten, die Staatsanwaltschaft legte eine Sicherheitsleistung, für die zu erwartete Strafe, in Höhe von 1.000,- EUR fest, die er vor Ort zu bezahlen hatte.
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