Bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Izmir am Samstagnachmittag wurde durch die Bundespolizei ein 34-Jähriger festgestellt, der zur Festnahme aufgrund eines Untersuchungshaftbefehls ausgeschrieben war.
Die Reise des türkischen Staatsangehörigen endete nach seiner Ankunft aus der Türkei am Düsseldorfer Flughafen. Das Amtsgericht Rheine hatte die Untersuchungshaft gegen den jungen Mann angeordnet, weil er im Januar 2005 als Heranwachsender gemeinschaftlich versucht haben soll eine andere Person rechtswidrig durch Gewalt und unter Anwendung von Drohungen gegen das Wohl der Person zu einer Handlung genötigt haben soll. Der 34-Jährige soll mit einem Mittäter eine Spielhalle in Rheine maskiert betreten und die Spielhallenaufsicht mit einer Waffe bedroht haben. Dabei sollen die Täter das Geld gefordert haben, welches aber bereits abgeholt worden war. Weil die Angestellte den Schlüssel für den Sicherheitsbereich nicht aushändigte, schlug einer der Täter ihr mit der Faust ins Gesicht während der Zweite ihr mit dem Tod drohte. Die Täter flüchteten jedoch, als sie draußen Stimmen hörten.
Aufgrund bestehender Fluchtgefahr wurde der Gesuchte nach der Festnahme bei dem zuständigen Haftrichter vorgeführt und anschließend in die Justizvollzugsanstalt verbracht.
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