Am 20. Juni 2020 kontrollierten Bundespolizeibeamte auf der BAB 11 in Pomellen ein polnischer Kleinlaster. Der 46-jährige Kraftfahrer legte den kontrollierenden Beamten einen schwedischen Führerschein vor. Bei dessen Inaugenscheinnahme konnten Fälschungsmerkmale festgestellt werden. Eine eigehende Prüfung des Führerscheins bestätigte den Verdacht. Dem polnischen Kraftfahrer untersagten die Bundespolizisten die selbstständige Weiterfahrt mit dem Kleinlaster. Er muss sich nun wegen Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten.
Einen Tag später überprüften Beamte der Bundespolizei einen deutschen PKW Mercedes auf der BAB 11 aus Polen kommend. Der georgische Fahrer legte einen griechischen Führerschein während der Kontrolle vor. Der Führerschein hielt einer genaueren Prüfung nicht stand. Auch hier stellten die Beamten Fälschungen fest und untersagten dem 41-Jährigen das weitere Führen des PKW. Er wurde wegen Urkundenfälschung und Fahren ohne Führerschein angezeigt.
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