Aktuell schnellen die Temperaturen auf dem Thermometer nach oben man sehnt sich nach einer Abkühlung im kühlen Nass. Das ist leider in diesem Sommer teilweise nur eingeschränkt möglich. Die Corona-Pandemie hat auch die Freibäder fest im Griff. Dies bedeutet, dass der Zugang zu den Bädern eingeschränkt bzw. gar nicht möglich sein kann.
Deshalb wird es im Ruhrgebiet Menschen geben, die sich nach einer "Alternative" umschauen und sich vielleicht dazu entscheiden könnten, von Eisenbahnbrücken, zum Beispiel in den Rhein-Herne-Kanal, zu springen.
Das ist nicht nur lebensgefährlich, sondern auch verboten. Gerade beim Sprung von Eisenbahnbrücken kann der Aufenthalt in den Gleisanlagen auf der Brücke tödlich sein. Modernen Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung erst sehr spät wahrgenommen werden.
Zusätzlich entsteht beim Klettern auf Brückenträgern, Masten und Schutzeinrichtungen eine lebensgefährliche Nähe zum Oberleitungsnetz der Eisenbahn. Dies steht unter einer Spannung von 15.000 Volt. Dabei muss man die Oberleitung nicht einmal berühren, bevor ein Lichtbogen überspringen kann.
Beim Sprung von der Brücke ins kühle Nass kann man zudem leicht Gegenstände übersehen, welche im Wasser, gerade im Bereich von Brücken treiben. Hierdurch können ebenfalls tödliche Verletzungen entstehen.
Die Bundespolizei weist daraufhin hin, dass, wenn Züge auf Grund von Personen im Gleisbereich eine Schnellbremsung einleiten müssen, der Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr erfüllt sein kann. Dieser kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden.
Ebenfalls wird beim unbefugten Aufenthalt im Gleisbereich ein Bußgeld von 25 Euro bis 900 Euro fällig.
Deshalb appelliert die Bundespolizei: "Bitte suchen Sie sich nur zugelassenen Badestellen an Flüssen, Kanälen und Badeseen aus und schützen Sie sich durch ein verantwortungsvolles Verhalten!"
Sicherheitstipps in offenen Gewässern: https://www.dlrg.de/informieren/freizeit-im-wasser/sicherheitstipps/
Hinweise zu den gefahren des Bahnverkehrs finden Sie auch unter www.bundespolizei.de und www.bahn.de
*ST
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