Einen Autokran, samt begleitendem Sattelzug mit Zubehörteilen für den Kran, stoppten Beamte der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen am Mittwochvormittag (24.06.) auf dem Höchster "Rondell".
Aufgrund des Gewichts und der Fahrzeugabmessungen wäre jeweils eine Genehmigung nötig gewesen. Eine solche Erlaubnis konnten aber beide Fahrer bei der Kontrolle nicht vorlegen. Der Autokran war zudem noch schwerer als die zulässigen 60 Tonnen.
Die Verkehrsspezialisten untersagten an Ort und Stelle die Weiterfahrt bis eine entsprechende Erlaubnis vorliegt und der Autokran durch fällige Änderungen des Rüstzustandes wieder die zulässigen 60 Tonnen aufweist.
Die Fahrer und der Unternehmer aus dem Rhein-Main-Gebiet müssen nun zudem mit empfindlichen Geldbußen rechnen.
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