Bundespolizei verhindert unerlaubte Einreise und stellt Urkundenfälschung fest

Am 25.06.2020 stellten Bundespolizisten auf der BAB 11 Höhe Pomellen bei der Kontrolle eines polnischen Personenkraftwagens einen 25-jährigen Fahrzeugführer fest. Der ukrainische Fahrer wies sich mit einem gültigen ukrainischen Reisepass und einer Karta Pobytu aus, die ihn zum Aufenthalt in Polen berechtigt. Bei der ersten Inaugenscheinnahme der Karta Pobytu stellten die Beamten Spuren einer Manipulation fest. Eine Überprüfung zum aktuellen Aufenthaltsstatus bei den polnischen Behörden ergab, dass der vorgelegte Aufenthaltstitel durch zeitlichen Ablauf ungültig ist. Der ukrainische Staatsbürger hat bereits eine Verlängerung seiner Berechtigung für den Aufenthalt in Polen beantragt. Dies berechtigt ihn jedoch nicht, nach Deutschland einzureisen. Strafrechtlich muss sich der Ukrainer wegen unerlaubter Einreise und Aufenthalt und Urkundenfälschung verantworten.

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