Das Amtsgericht Rosenheim hat am Freitag (26. Juni) einen Ägypter wegen Einschleusens von Ausländern verurteilt. Der 35-Jährige war erst einen Tag zuvor von der Bundespolizei bei Grenzkontrollen auf der A93 festgenommen worden.
Von Italien aus beförderte der ägyptische Staatsangehörige mit seinem Pkw zwei Landsleute. Bei der Überprüfung der Personalien in der Grenzkontrollstelle nahe Kiefersfelden fanden die Bundespolizisten heraus, dass keiner der drei Insassen über die erforderlichen Einreisepapiere verfügte. Der Fahrzeugführer, der in Italien wohnt und auch dort gemeldet ist, gab an, dass er seine beiden Begleiter "ganz zufällig" in der Nähe von Mailand getroffen habe. Da er ohnehin eine Besuchsfahrt nach Hamburg durchführen wollte, hätte er sie einfach mitgenommen, da auch sie beabsichtigten, in die Hansestadt zu gelangen. Im Verlauf seiner Schilderungen verstrickte sich der Mann immer wieder in Widersprüche.
Am Freitagvormittag führte die Bundespolizei den Ägypter beim Rosenheimer Amtsgericht vor. Aufgrund der klaren Sachlage konnte das Gericht - dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprechend - ein beschleunigtes Verfahren durchführen. Der ägyptische Pkw-Fahrer wurde zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungsdauer wurde auf drei Jahre festgesetzt. Außerdem hat er eine Geldstrafe in Höhe von 500 Euro zu zahlen. Nach seiner Verurteilung musste er Deutschland auf Anordnung der Rosenheimer Bundespolizei hin wieder verlassen. Die zwei Geschleusten wurden den für sie zuständigen Ausländerbehörden zugeleitet. Dort wird über deren weiteren Verbleib im Land zu entscheiden sein.
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