Gemeinsame Presseerklärung der Bochumer Staatsanwaltschaft und des Bochumer Polizeipräsidiums
Am 19. Juni 2020 (Freitag), gegen 17.45 Uhr, kam es in einer Wohnung in der Herner Innenstadt zu einem Notarzteinsatz.
Ein acht Wochen alter Säugling musste reanimiert und in lebensbedrohlichem Zustand in eine Kinderklinik gebracht werden.
Seitens des Krankenhauses wurde die Polizei wenig später über die schweren Verletzungen des Jungen informiert. Gegen 21.50 Uhr verstarb das Baby.
Nach der Obduktion des Kindes leitete Oberstaatsanwalt Andreas Bachmann Anfang der Woche ein Ermittlungsverfahren gegen die Eltern wegen des Verdachts der Misshandlung Schutzbefohlener ein.
Kriminalbeamte nahmen die beiden Herner am 23. Juni fest.
Im Verlauf der polizeilichen Ermittlungen der von Kriminalhauptkommissar Arndt Mallepree geleiteten Mordkommission IV des Bochumer Polizeipräsidiums wurde das Verfahren dann wegen des Vorwurfes des Mordes gegen den Kindesvater (26) erweitert.
So soll der beschuldigte Herner den Säugling aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch zu Tode gebracht haben, wobei die genaueren Umstände der weiteren Ermittlung bedürfen.
Die Mutter (26) des Jungen wurde einen Tag nach ihrer Festnahme wieder entlassen.
Auf Antrag der Bochumer Staatsanwaltschaft wurde der Kindesvater am 24. Juni der Haftrichterin des Amtsgerichts Bochum vorgeführt, die einen Haftbefehl wegen des Vorwurfes des Mordes und der Misshandlung Schutzbefohlener erlassen hat.
Die Ermittlungen um das genaue Tatgeschehen dauern an.
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Volker Schütte
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