Die Bundespolizei wurde am gestrigen Abend (28. Juni) über eine offensichtlich orientierungslose Person am Bahnhof in Herne informiert. Als Einsatzkräfte mit der Frau sprachen, versuchte diese zu flüchten und schlug auf die Polizeibeamten ein. Später kommt der Ex-Lebensgefährte hinzu und will die Frau aus dem Gewahrsam der Bundespolizei befreien.
Mitarbeiter der DB informierten in den gestrigen Abendstunden die Bundespolizei über eine offensichtlich orientierungslose Frau, die sich am Bahnhof in Herne aufhalten sollte. Wenig später konnten die Einsatzkräfte eine 31-Jährige an der gemeldeten Örtlichkeit antreffen. Als sie sich mit der Frau am Streifenwagen unterhielten um den Sachverhalt zu klären, kam plötzlich der Ex-Lebensgefährte hinzu. Im Verlaufe des Gespräches eskalierte die zunächst kooperative Situation. Die Frau versuchte zu flüchten, konnte aber unmittelbar gestellt werden. Als sie sich erneut der Maßnahme entziehen wollte und in Richtung Bahnhof lief, wurde sie von den Einsatzkräften gehalten. Daraufhin schlug und trat die polnische Staatsangehörige auf die Beamten ein. Ihr Ex-Lebensgefährte mischte sich in die Situation ein und versuchte nun die Frau zu befreien. Dabei schlug und trat der 40-Jährige die Bundespolizisten immer wieder, um so die 31-Jährige aus dem Griff der Beamten zu lösen. Um die Situation zu beruhigen, wurden weitere Einsatzkräfte der Polizeiwache Herne hinzugerufen. Nach deren Eintreffen, konnten beide Personen in Gewahrsam genommen werden.
Aufgrund der körperlichen Gesamtkonstitution, wurde die Frau von der Berufsfeuerwehr Herne in ein Krankenhaus verbracht. Der 41-jährige polnische Staatsangehörige musste über Nacht in das Polizeigewahrsam eingeliefert werden. Ein später durchgeführter Atemalkoholtest ergab bei ihm einen Wert von 2,7 Promille. Die Bundespolizei leitete gegen die Personen aus Herne Strafverfahren wegen Körperverletzung, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamt und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ein. Des Weiteren wurde der 41-Jährige wegen versuchter Gefangenenbefreiung beanzeigt.
*AB
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