Am Samstag, den 27. Juni 2020 kontrollierte die Bundespolizei gegen 07:45 Uhr einen Mann auf dem Hallenser Hauptbahnhof. Bei der sich anschließenden Überprüfung seiner Personalien in dem polizeilichen Fahndungssystem stellten die Bundespolizisten einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Bremen vom August 2019 gegen den portugiesischen Staatsangehörigen fest. Demnach verurteilte ihn das Amtsgericht Bremerhaven im April 2019 wegen mehreren Verstößen gegen Weisungen der Führungsaufsicht zu einer Geldstrafe von 450 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Tagen. Da er bis dato weder die Geldstrafe beglich, noch sich dem Strafantritt stellte, erging der Vollstreckungshaftbefehl. Der 41-Jährige wurde festgenommen und die Bundespolizisten eröffneten ihm jenen Haftbefehl. Der Mann konnte die geforderten 450 Euro Geldstrafe nebst Verfahrenskosten zahlen und daher anschließend die Dienststelle wieder als freier Mann verlassen.
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