Kassel: Offenbar nicht mit nächtlichen Geschwindigkeitsmessungen durch Beamte der AG Poser und des Radarkommandos der Kasseler Polizei rechneten mehrere rasante Fahrer in der Nacht von Samstag auf Sonntag in Kassel. Auf der Dresdener Straße, zu der regelmäßig Beschwerden über Raser bei der Polizei eingehen, überprüfte die Polizei zwischen 23:00 und 04:30 Uhr stichprobenartig die Geschwindigkeit von 357 stadtauswärts fahrenden Autos. Auch an diesem Abend musste die Polizei dort Raser feststellen. Sechs Fahrer wurden bei erlaubten 60 km/h mit hohen Geschwindigkeiten gemessen und anschließend in die Kontrollstelle gewinkt, die nun sogar mit Fahrverboten rechnen müssen. Der Höchstwert lag bei 111 km/h.
BMW 550i zum zweiten Mal abgeschleppt
Erneut hatten die Beamten der AG Poser nicht nur die Raser, die rücksichtslos andere gefährden, im Fokus ihrer Kontrolltätigkeiten. Auch den Fahrern, die andere nachts durch ihre Fahrweise und teilweise mit unzulässigen Fahrzeugveränderungen durch erhebliche Lärmbelästigungen um den Schlaf bringen, galt ein Hauptaugenmerk. Leider reißen die Beschwerden über solche Ruhestörungen auf Kassels Straßen nicht ab. In beiden Nächten auf Samstag und Sonntag stellten die Polizisten fünf Fahrzeuge in Kassel fest, deren Betriebserlaubnisse aufgrund nachträglicher Veränderungen an Abgasanlage oder unzulässiger Räder erloschen waren. Vier der Wagen wurden vorläufig sichergestellt und werden nun durch Kfz-Sachverständige begutachtet. Besonders erstaunlich war für die Beamten der AG Poser, dass ein BMW 550i nun bereits zum zweiten Mal aus dem Verkehr gezogen werden musste. Beim ersten Mal war bereits Anfang Mai ein Bußgeldverfahren wegen Erlöschens der Betriebserlaubnis aufgrund der zu lauten Abgasanlage gegen Fahrer und Halter eingeleitet worden. Am vergangenen Wochenende ergab nun eine Schallmessung erneut einen deutlich zu hohen Wert von 115 Dezibel. Zulässig wären für diesen Wagen höchstens 75 Dezibel gewesen. Neben einem weiteren Bußgeldverfahren bekommt die Zulassungsstelle nun eine Nachricht über den neuerlichen Verstoß. Zudem wird der Halter die Gesamtkosten in vierstelliger Höhe für Gutachten, Abschleppung, Neuteile, TÜV-Abnahme und Zulassung tragen müssen.
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