Verkehrskontrollen in der City – Polizei ahndet falsches Verhalten gegenüber und von Radfahrenden

Gerade jetzt im Sommer nutzen viele Verkehrsteilnehmer wieder vermehrt ihr Fahrrad. Anders als Autos haben Radfahrer*innen jedoch keine "Knautschzone". Bei Verkehrsunfällen mit beteiligten Radfahrern, Fußgängern oder E-Scooter-Fahrern kommt es daher immer wieder zu schweren Verletzungen. Im letzten Jahr verunglückten auf den Straßen im Zuständigkeitsbereich der Bonner Polizei -703- Radfahrer*innen. Drei von ihnen erlitten tödliche Verletzungen, -98- Menschen verletzten sich schwer. Der größte Teil der Radfahrenden verletzte sich glücklicherweise nur leicht (602). Der Anteil der Pedelecfahrer*innen lag dabei im Jahr 2019 bei 10,6 % - 2018 lag der Wert noch bei 5,5 %.

Im laufenden Jahr verzeichnet die Polizei im Zeitraum von Anfang Januar bis Ende Mai -218- verunglückte Radfahrende. 179 von ihnen trugen schwere Verletzungen davon. Ein 65-jähriger Radfahrer erlitt bei einem Verkehrsunfall am 06.06.2020 in Bornheim-Sechtem lebensgefährliche Verletzungen. Wenige Tage später erlag er im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen (siehe Pressemeldung vom 10.06.2020 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/7304/4619761).

Die Sicherheit der Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer ist damit weiterhin ein Schwerpunkt der Verkehrssicherheitsarbeit der Bonner Polizei. Dabei verbessert die Novelle der StVO vom 28. April 2020 insbesondere auch die Situation für Radfahrer*innen:

Abstand beim Überholen von Radfahrenden: Beim Überholen von Radfahrenden muss mittlerweile ein Abstand von 1,5 Metern innerorts eingehalten werden. Außerorts muss der Abstand zwei Meter betragen. Den Mindestabstand müssen Fahrer von Autos, LKW und Motorrädern ebenfalls einhalten, wenn sie Fußgänger oder Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter überholen. Wie wichtig diese Regel ist, zeigt ein Unfall vom 27.06.2020: Beim Überholen hatte eine Autofahrerin den geforderten Seitenabstand nicht eingehalten und einen 30-jährigen Radfahrer touchiert, der dadurch zu Fall kam und sich verletzte (siehe Pressemeldung vom 29.06.2020 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/7304/4636839).

Halteverbot für Kfz auf Schutzstreifen und in zweiter Reihe: Künftig ist es auch verboten, mit einem Kraftfahrzeug auf dem Schutzstreifen zu halten. Bislang war es lediglich verboten, auf dem Schutzstreifen zu parken. Der neue Bußgeldkatalog sieht vor, dass Halten in zweiter Reihe mit einem Bußgeld von 55,- Euro geahndet wird. Bei einer zusätzlichen Behinderung erhöht sich das Bußgeld auf 70,- Euro und einen Punkt in Flensburg. Denn durch blockierte Radwege und in zweiter Reihe geparkte Fahrzeuge werden Radfahrer gezwungen, den Schutzstreifen zu verlassen. Hierbei kommt es immer wieder zu Gefährdungssituationen.

Zur Reduzierung der Anzahl verunglückter Fahrradfahrer*innen führt die Bonner Polizei immer wieder Kontrollen durch. Beamte der Bonner Einsatzhundertschaft ahndeten am Montag (29.06.2020) sowohl das Fehlverhalten von Autofahren, als auch Verstöße von Radfahrenden. Bei den Kontrollen aus dem fließenden Verkehr heraus und stationär rund um den Zentralen Omnibusbahnhof wurden insgesamt 23 Verkehrsverstöße festgestellt. Unter anderem hielt ein Autofahrer auf einem Fahrradweg, ein Weiterer parkte in zweiter Reihe. In drei Fällen nutzten Pkw-Fahrer Mobiltelefone während der Fahrt. Zehn Radfahrer*innen missachteten ein Durchfahrtsverbot, zwei fuhren verbotswidrig auf dem Gehweg. Die Kontrollen werden fortgesetzt.

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