Polizeikontrollen: Beamte decken zahlreiche Verkehrsverstöße auf

Bei Verkehrskontrollen hat die Polizei Minden-Lübbecke am Freitag diverse Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie andere Verkehrsverstöße festgestellt. Dabei kam auch ein mit einer Videokamera ausgerüstetes ziviles Polizeimotorrad zum Einsatz. Zudem behielten die Einsatzkräfte ein mutmaßliches Treffen von Autofahrern am Kaiser-Wilhelm-Denkmal im Auge.

Da sich am späten Abend über 70 Fahrzeuge auf dem Parkplatz am Denkmal befanden, richteten die Polizisten auf der Zufahrtsstraße einen Kontrollpunkt ein. Aufgrund einer Überfüllung des Parkplatzes wurde schließlich zahlreichen weiteren Autofahrern die Fahrt hoch zum Denkmal untersagt.

Bei den Tempokontrollen fiel im Raum Petershagen auf der B 482 ein Audi-Fahrer auf, der mit Tempo 170 bei erlaubten 100 Stundenkilometer unterwegs war. Dem Mann drohen ein Bußgeld von 440 Euro, zwei Punkte sowie ein zweimonatiges Fahrverbot. Auf der B 65 in Richtung Bückeburg geriet zudem ein VW-Fahrer ins Visier des Motorradpolizisten. Ein hinter dem Steuer sitzender 20-Jähriger fuhr mit 150 km/h statt den vorgeschriebenen 100 Stundenkilometern. Ein weiterer Audi-Fahrer drückte auf der Rintelner Straße ebenfalls zu stark aufs Gaspedal. Hier zeigte das Messgerät der Polizei Tempo 128 an. Erlaubt waren jedoch lediglich 70 km/h. Auf den 20-jährigen Fahrer kommt ein Bußgeld von 240 Euro, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot zu.

Weiterhin handelten sich zwei 22 und 23 Jahre alte Motorradfahrer Ärger mit den Beamten des Verkehrsdienstes ein. Sie hatten an den Auspuffanlagen ihrer Kräder manipuliert. Dies führte zum Erlöschen der jeweiligen Betriebserlaubnis und hatte eine Untersagung der Weiterfahrt zur Folge. Außerdem besteht bei dem 22-Jährigen der Verdacht, dass er keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Ein weiterer Motorradfahrer (19) hatte an seinem Zweirad ein anderes Kennzeichen angebracht, als ursprünglich für seine Maschine ausgegeben. So kommt auf den jungen Mann nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Urkundenfälschung und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu.

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