Bundespolizei stellt bei der Kontrolle eines Fahrzeuges mehrere Straftaten fest

In den frühen Morgenstunden des 2.Juli 2020 kontrollierten Bundespolizisten auf der BAB 11 Höhe Pomellen einen PKW Audi mit deutschen Kennzeichen. Der 25-jährige Fahrzeugführer war in Richtung Polen unterwegs. Bei der Inaugenscheinnahme des vorgelegten Fahrzeugscheins stellten die Beamten fest, dass das Fahrzeug seit 2018 außer Betrieb gesetzt ist. Eine fahndungsmäßige Überprüfung der angebrachten Kennzeichen ergab, dass diese für einen VW Golf ausgegeben wurden. Die angebrachten Zulassungs- und TÜV- Plaketten wurden durch die Bundespolizisten als Totalfälschungen erkannt. Einen Führerschein konnte der polnische Fahrer nicht vorweisen. Eine Überprüfung bei den polnischen Behörden ergab, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt, stellten die Kennzeichen sicher und fertigten eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Urkundenfälschung, des Kennzeichenmissbrauchs und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie des Fahrens ohne Haftpflichtversicherung.

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