44805 Bochum-Gerthe/ 45117 Essen: Am 31.01.2020 stellte die Staatsanwaltschaft Bochum das Verfahren wegen der Abgabe eines tödlichen Schusses durch Polizeibeamte auf einem Friedhof in Bochum-Gerthe mangels hinreichenden Tatverdachtes ein. Nach den Ermittlungen durch das Polizeipräsidium Essen, welches aus Gründen der Neutralität damit betraut war, ist davon auszugehen, dass die Beamten von einem gegenwärtigen Angriff ausgehen konnten und daher berechtigt waren, von der Schusswaffe Gebrauch zu machen.
Im Einzelnen: Am 18.04.2019, einem Gründonnerstag, gegen 18 Uhr wurde die Polizei von einem in der Nähe wohnhaften Jäger alarmiert, dass sich jemand mit einem geladenen Gewehr auf dem Friedhof aufhielt. Als sich zwei uniformierte Beamte dem später Geschädigten näherten, wurde dieser zweimal aufgefordert, sofort die Waffe hinzulegen. Als er trotzdem die Waffe hob, schossen beide Beamte. Ein Schuss traf den Geschädigten und verletzte ihn so schwer, dass er trotz sofort eingeleiteter Rettungsmaßnahmen am 20.4. verstarb. Dieser Sachverhalt konnte aufgrund der Angaben der beschuldigten Polizeibeamten festgestellt werden, die sich mit den Aussagen weiterer neutraler Zeugen und den objektiven Spuren deckten. Die Behauptung, der Geschädigte habe zum Zeitpunkt der Schussabgabe gekniet, konnte ausgeschlossen werden. Zum einen wies die Kleidung einen nahezu waagerechten Schusskanal auf und zum anderen traf das Projektil in großer Entfernung in einer Höhe von 158 cm einen Baum. Auch konnte nicht festgestellt werden, dass der Geschädigte die Waffe vor Schussabgabe weggeworfen habe. Dagegen sprechen alle Angaben der beteiligten Beamten und auch die Tatsache, dass die beiden weit voneinander entfernt stehenden beschuldigten Beamten gleichzeitig von einer konkreten Bedrohungslage ausgingen und zeitgleich schossen. Insgesamt war von einer Notwehrsituation auszugehen. Das Verhalten der Beamten war daher als gerechtfertigt anzusehen.
Im Februar 2020 legten die Angehörigen bei der Generalstaatsanwaltschaft in Hamm Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens ein. Die Generalstaatsanwaltschaft bestätigte nach rechtlicher Prüfung den Einstellungsbescheid der Bochumer Staatsanwaltschaft und sah keine Veranlassung, die Wiederaufnahme der Ermittlungen anzuordnen. Sie ging auch davon aus, dass der verstorbene Bochumer trotz der Aufforderungen die Waffe abzulegen, den Lauf in Richtung der Polizeibeamten angehoben habe.
Die Angehörigen haben jetzt noch die Möglichkeit, eine gerichtliche Entscheidung durch das Oberlandesgericht in Hamm herbeizuführen.
Oberstaatsanwalt Dr. Christian Kuhnert Staatsanwaltschaft Bochum
Hans-Peter Elke Polizeipräsidium Essen
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