Desinfektionsmittel nicht gesichert. Über den Notruf der Polizei teilte ein Verkehrsteilnehmer am Mittwoch (1.7.) gegen 9.20 Uhr eine beunruhigende Feststellung mit. Vor dem Anrufer befände sich ein Sattelzug auf der A45 gen Norden zwischen Wölfersheim und Münzenberg. Der Auflieger neige sich stark zur Seite, er drohe umzufallen. Polizisten der Autobahnstation Mittelhessen in Butzbach stoppten den LKW kurz darauf. Wie sich herausstellte, hatte der Trucker Kartons mit Desinfektionsmittel in seinem Auflieger geladen. Die auf Paletten gestapelten Kisten gerieten in eine gefährliche Seitenlage. Das Gewicht der Ladung drückte gegen die Seitenwand der LKW-Plane. Ein Risiko für den Fahrer, sowie für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Im Rahmen der Kontrolle erklärte der LKW-Fahrer, dass er sich des Problems der verschobenen Ladung wohl bewusst gewesen sei. Daher habe er mit Spanngurten versucht nachzusichern, was ihm aber nicht gelang. Aber nicht nur er muss die Verantwortung für die mangelnde Ladungssicherung übernehmen. In diesem Fall sind auch der Fahrzeughalter und der Verlader betroffen, die Verantwortung für Ladung und Fracht tragen. Im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens werden alle drei Verantwortlichen mit einem Bußgeld belegt. Da das Desinfektionsmittel aufgrund seiner chemischen Beschaffenheit als Gefahrstoff gilt, fallen die Strafen höher als. Sie liegen zw. 300 und 500EUR.
Corina Weisbrod
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