Handewitt – Keinen Führerschein für Gespann und zur Festnahme ausgeschrieben

Heute Morgen um 00:05 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei ein bulgarisches PKW-Gespann nach erfolgter Einreise aus Dänemark an der BAB 7 Abfahrt Harrislee. Am Steuer saß ein 37-jähriger Bulgare, der sich ordnungsgemäß ausweisen konnte. Bei der Überprüfung der Fahrerlaubnis stellten die Beamten allerdings fest, dass der Mann nur im Besitz der PKW Klasse B war. Sein Gespann aus Ford Transit und Fahrzeuganhänger hatte schon 7 t zulässige Gesamtmasse. Dazu kam auch noch ein darauf transportierter Fiat Fullback, der 1,95 t wiegt. Somit hatte der 37-jährige nicht die dafür notwendige Fahrerlaubnis und muss sich jetzt wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten.

Zudem führte er nicht die erforderlichen Nachweise und ein Kontrollgerät zur gewerblichen Güterbeförderung mit sich und bekam auch dafür Anzeigen gemäß Fahrpersonalgesetz. Zur Sicherung des Strafverfahrens ordnete der zuständige Bereitschaftsstaatsanwalt eine Sicherheitsleistung von 200 Euro an, die der Mann bezahlte.

Dem aber noch nicht genug. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung der Personalien konnten die Bundespolizisten ermitteln, dass gegen den Bulgaren ein Haftbefehl wegen vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis vorlag. Er hatte noch eine Restgeldstrafe in Höhe von 375,50 Euro zu begleichen. Diese Summe wurde ebenfalls von ihm bezahlt und er konnte seinen Weg fortsetzen. Allerdings nicht mit seinem Gespann, die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Sein Vater, der im Besitz einer notwendigen Fahrerlaubnis sei, wollte ihn und das Gespann abholen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Flensburg
Valentinerallee 2a
24941 Flensburg
Jürgen Henningsen
Telefon: 0461 - 3132 105
E-Mail: bpoli.flensburg.presse@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: @bpol_kueste