BPOLI LUD: Die Quittung für den mehrfachen Verstoß gegen das Freizügigkeitsgesetz erhalten

Mit dem Einschluss in die Justizvollzugsanstalt hat am vergangenen Freitag ein polnischer Bürger die vorläufige Quittung für den mehrfachen Verstoß gegen das Freizügigkeitsgesetz erhalten.

Der 34-Jährige war am 3. Juli 2020 kurz vor 03.00 Uhr von Bundespolizisten in der Neißestadt, Berliner Straße, angetroffen worden. Bei der anschließenden Überprüfung seiner Personalien wurde zunächst festgestellt, dass dem Mann vor über fünf Jahren das Recht auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik entzogen wurde. Das schien ihm aber egal gewesen zu sein, denn nachweislich war er zwischenzeitlich sechs Mal nach Deutschland gelangt und in diesem Zusammenhang auch sechs Mal nach Polen abgeschoben worden. Besonders delikat dabei ist, dass die letzte Abschiebung am 02. Juli 2020, also einen Tag vor der erneuten Ergreifung, in Gegenwart der Bundespolizei über die Görlitzer Stadtbrücke erfolgte ... Derzeit befindet sich der Beschuldigte im Zuge des beschleunigten Verfahrens in Untersuchungshaft und wartet hinter schwedischen Gardinen auf seine Hauptverhandlung.

Mit einer ähnlichen Quittung wird nun auch ein 27-jähriger Landsmann aus Polen zu rechnen haben. Schließlich gleichen dessen Verfehlungen mit dem Freizügigkeitsgesetz denen des bereits Inhaftierten.

Der Mann wurde am Montagmorgen im Stadtpark von Görlitz von einer Streife der Inspektion Ludwigsdorf aufgegriffen. Kurz darauf stand fest, dass es sich bei dem Aufgegriffenen mehr oder weniger um einen (polizeilich) Bekannten handelte, der im Mai 2020 ebenfalls über die Stadtbrücke erst nach Zgorzelec abgeschoben wurde und wenige Stunden später dann erneut der Bundespolizei in die Arme gelaufen war. Auch in diesem Fall wird nun die Staatsanwaltschaft Görlitz im beschleunigten Verfahren die Beantragung von Untersuchungshaft prüfen.

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