Bereits am 03. Juli 2020, gegen 23:40 Uhr wurde eine Streife der Bundespolizei, die sich im Hauptbahnhof Magdeburg befand, von einem Mitarbeiter der Deutschen Bahn angesprochen. Dieser gab an, dass sich auf dem Bahnsteig 4 mehrere Jugendliche befinden sollen und einer davon sich auf den Bahngleisen zwischen den Gleisen 4 und 5 befinde. Sofort eilte die Streife zu dem Gefahrenort und traf auf die besagten Jugendlichen. Bei den Personen handelte es sich nicht ausschließlich um Jugendliche. Die mehrköpfige Gruppe gab an, dass einer ihrer Begleiter, ein 35-Jähriger, aus Wut in die Bahngleise gesprungen war, man ihn jedoch sofort gebeten habe, sich wieder in Sicherheit zu begeben, was er dann auch tat. Glücklicherweise ist dem 35-jährigen Mann nichts passiert. Der Deutsche wurde eindringlich durch die Bundespolizisten belehrt. Zudem wird ein Verwarngeld wegen des Verstoßes gegen die Eisenbahn,-Bau- und Betriebsordnung erhoben. Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang wiederholt auf die lebensgefährlichen Folgen eines unerlaubten Gleisaufenthaltes hin. Die Gefahren, die von herannahenden Zügen und Oberleitungen ausgehen, werden regelmäßig unterschätzt. Das Betreten von Gleisanlagen an den nicht dafür vorgesehenen Stellen ist lebensgefährlich und für unberechtigte Personen verboten. Züge nähern sich lautlos an und werden je nach Windrichtung oft sehr spät wahrgenommen. Informationen über richtiges und sicheres Verhalten auf Bahngebiet stellt die Bundespolizei kostenfrei zur Verfügung.
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