Am Samstag, den 4. Juli 2020 kontrollierten Bundespolizisten gegen 14:10 Uhr eine Frau auf dem Ascherslebener Bahnhof. Bei der sich anschließenden Überprüfung ihrer Personalien in dem polizeilichen Fahndungssystem stellten die Beamten einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Magdeburg vom Juli 2019 gegen die 47-Jährige fest. Demnach verurteilte sie das Landgericht Magdeburg im Januar selbigen Jahres zu drei Tagen Ordnungshaft oder zu einer Geldstrafe von 300 Euro. Die Frau hat sich weder der Ladung zum Antritt der Ordnungshaft gestellt, noch zahlte sie jene Geldstrafe. Demnach erging der Haftbefehl. Die deutsche Staatsangehörige wurde festgenommen und die Bundespolizisten eröffneten ihr den Haftbefehl. Nach einigen Telefonaten mit Familienangehörigen und Bekannten zahlte die Schwester der 47-Jährigen die Geldstrafe in einer Polizeidienststelle in Niedersachsen ein und die Gesuchte konnte anschließend das Bundespolizeirevier Halberstadt wieder als freie Frau verlassen.
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