Raub im Handygeschäft – Polizei nimmt vier Tatverdächtige vorläufig fest – 28-Jähriger in Untersuchungshaft


06.07.2020, PP Unterfranken
Raub im Handygeschäft - Polizei nimmt vier Tatverdächtige vorläufig fest - 28-Jähriger in Untersuchungshaft
WÜRZBURG. Zu einem Raub von zwei iPhones der Firma Apple ist es am Samstagmittag in einem Handygeschäft in der Würzburger Innenstadt gekommen. Kurze Zeit nach der Tat konnte die Polizei vier Tatverdächtige auf dem Weg zur Autobahn vorläufig festnehmen. Drei minderjährige Tatverdächtige übergab die Polizei an die Eltern, einen 28-Jährigen führte sie am Sonntag dem Ermittlungsrichter vor.

Drei Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren betraten gegen 12:45 Uhr das Mobilfunkgeschäft in der Plattnerstraße und bedrohten den Verkäufer. Nachdem dieser einige Schritte zurückgewichen war, rissen sie zwei iPhones aus der Auslage und flüchtete aus dem Geschäft. Dank einer zufällig an dem Geschäft vorbeikommenden Streife der Polizeiinspektion Würzburg Stadt konnte sehr schnell nach den flüchtenden Tätern gefahndet werden. Eine Vielzahl von aufmerksamen Zeugen zeigte den Polizeibeamten den Fluchtweg über die Plattnerstraße, die Franziskanergasse und die Klostergasse. Dort kam von einer Zeugin der entscheidende Hinweis, dass die Täter in ein älteres schwarzes Auto mit rumänischer Zulassung gestiegen und weggefahren sind. An der Auffahrt Heidingsfeld zur A 3 konnte schließlich eine Streife der Polizei das flüchtige Fahrzeug stoppen. Die drei Jugendlichen und der 28-jährige Fahrer wurden vorläufig festgenommen und zur Polizeiinspektion Würzburg-Stadt gebracht. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Würzburg konnten die drei Jugendlichen im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen aufgrund fehlender Haftgründe in die Obhut eines Elternteils übergeben werden. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft führte die Polizei den in Duisburg wohnhaften Mann dem Ermittlungsrichter vor. Dieser folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und erließ wegen des dringenden Tatverdachts des schweren Raubes einen Haftbefehl. Im Anschluss kam der Beschuldigte in eine Justizvollzugsanstalt.