882 Tage Haft nach unerlaubter Einreise

Ein 51-jähriger schwedischer Staatsangehöriger wurde am 07. Juli gegen 14:00 Uhr durch die Bundespolizei im Seehafen Rostock im Rahmen der intensivierten Binnengrenzfahndung festgenommen. Dieser wurde durch das Landgericht Flensburg im Januar 2012 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten wegen gewerbsmäßigen Einschleusen von Ausländern in mehreren F4;llen rechtskräftig verurteilt, wovon er die Hälfte der Strafe verbüßte und anschließend abgeschoben wurde. Aufgrund der Verurteilung wurden ihm seine Freizügigkeitsrechte aberkannt, dadurch bekam er ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik Deutschland.

Mit seiner Einreise entgegen des Einreise- und Aufenthaltsverbots am 07. Juli trat die Vollstreckungshaft wieder in Kraft und er muss nun eine Reststrafe von 882 Tagen verbüßen.

Zudem wurde eine Strafanzeige wegen unerlaubter Einreise aufgenommen.

Der Mann wurde in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt verbracht.

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